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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zunehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Makeup Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nachRückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

 Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Makeup Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Makeup Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.

Der Künstler kann für halbe Tage (Filmdreh (Werbung, Kino, TV etc.): 5 Stunden, Fotoshooting: 4 Stunden) oder ganze Tage (Filmdreh (Werbung, Kino, TV etc.): 10 Stunden, Fotoshooting: 8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher stets Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Pauschalhonorare bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Über den gebuchten Zeitraum hinausgehende Arbeitszeit wird vorbehaltlich 1 Stunde pro Arbeitstag zusätzlich nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt 1/8 des vereinbarten Tagessatzes bzw. 1/4 des vereinbarten Halbtagessatzes. Fallen über die Überstunden hinaus zusätzliche Produktionstage an oder wird die Durchführung des Auftrags verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Künstler zu vertreten sind, z. B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Fehlern im Labor, Nichterscheinen der Fotomodelle, Reisegepäckverlust etc., steht dem Künstler für die weitergehenden Leistungen ein zusätzliches Honorar, das im Verhältnis zu dem ursprünglich für den Leistungsumfang vereinbarten Honorar steht, zu. Die Fremd- und Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand. 

Fremd- und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten,Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Makeup Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.

Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Makeup Artists zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Makeup Artists muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.

Honorar

Das Honorar des Makeup Artists deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-up Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-up Artist unzulässig.Das Honorar wird als Nettobetrag verhandelt, wenn dies nicht gewünscht wird muss dies klar und schirftlich mitgeteilt werden. Auf die Gage wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% berechnet.

Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

  • 3 Tage vor Termin: 100%

  • 7 Tage vor Termin: 75%

  • 14 Tage vor Termin: 50%

  • 21 Tage oder länger vor Termin : 25%

Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, daß die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Makeup Artists in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Makeup Artists zu entrichten. Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an den Makeup Artist ein Honorar zahlen zu müssen. Hierbei muss von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht. Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht.

Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Makeup Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Makeup Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Makeup Artists im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Makeup Artists dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Makeup Artists gesondert zu vergüten.

Haftung

Bei von dem Makeup Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Makeup Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.

Namensnennung

Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Makeup Artists zu zahlen.

Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makeup Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Verwendung von Bildmaterial

Der Makeup Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.

Urheber & Rechteübertragung

Der Makeup Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Makeup Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Makeup Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Makeup Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Makeup Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Makeup Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Makeup Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Makeup Artists einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihman den Make-up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Makeup Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber istferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Makeup Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlichweiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artists.

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Terms and Conditions (T&Cs)

The client agrees to carefully read and fully acknowledge the following Terms and Conditions. These Terms apply to all assignments and are considered agreed upon unless immediately contradicted.

General

The subject of the contract is the professional service of the makeup artist for the agreed purpose. A contractual relationship exists exclusively between the makeup artist and the client. Unless otherwise stated on the invoice, payment is due within 14 days of invoicing. No discounts will be granted.

Options

Options are reservations for the makeup artist’s services on a specific date. An option expires immediately if a binding booking by a third party becomes possible and the option is not confirmed by the original client after being contacted.

Binding Booking

A confirmed booking constitutes a binding contract for both the makeup artist and the client. The agreed fee remains fully payable if the assignment is canceled less than 3 working days prior to the agreed date or not carried out for reasons beyond the makeup artist’s control. Bookings can be made for half days (5 hours for film, 4 hours for photoshoots) or full days (10 hours for film, 8 hours for photoshoots). Daily or half-daily rates apply accordingly. Any work beyond the booked time is billed additionally. The hourly rate is 1/8 of the full-day rate or 1/4 of the half-day rate. Additional production days or rescheduling for reasons not attributable to the artist entitle the artist to a proportional additional fee. External and ancillary costs will be adjusted accordingly.

Additional Costs

In case of a confirmed booking, the client is responsible for all incurred external costs (e.g. materials, props, styling, travel and accommodation, meals, service fees). These costs must be paid fully or partially in advance, as agreed. If not paid, the makeup artist is not obliged to perform the service.

Travel

If domestic travel requires a day in advance or takes longer than 4 hours per day (or if production is outside of Germany), travel days will be billed based on the daily rate unless agreed otherwise.

Artistic Direction

The client or an authorized representative must be present during the shoot and approve the makeup artist’s creative direction. If not present, any later objection to the artistic work is invalid, and any rework will be billed separately. Any complaints must be reported immediately during production.

Fees

The agreed fee covers only the services and purposes specified at the time of contract. Until full payment is made, no usage rights of the makeup artist’s services are granted. Unless otherwise agreed in writing, the fee is quoted net and subject to 19% VAT.

Cancellations and Cancellation Fees

Cancellation of a confirmed booking is only permissible for significant reasons. If canceled later than 3 days prior to the appointment or after the work has begun, the full fee and any incurred costs are due.

In case of cancellation:

  • 3 days before: 100%

  • 7 days before: 75%

  • 14 days before: 50%

  • 21+ days before: 25%

The artist may terminate the contract without notice if the agreed advance payment is not received on time, if there is no communication from the client for more than 7 days, or if the client appears uncommitted. In such cases, cancellation fees of 100% of proven costs plus 50% of the agreed fee apply. For weather-dependent bookings, the client may cancel up to 24 hours before the shoot without charge if poor weather makes the job unfeasible, with proof from a weather service. If the makeup artist cannot perform due to illness or reasons beyond their control, they will try to find a replacement. No liability is accepted for any resulting costs or damages.

Test Shoots

In case of low or no compensation for test shoots (intended for self-promotion only), any later commercial use of resulting images requires appropriate compensation based on standard industry rates. Without express consent, the work from test shoots must not be shared or published. Additional use requires separate compensation.

Liability

The makeup artist is only liable for gross negligence or willful misconduct. This also applies to assistants. The client is responsible for obtaining production insurance.

Name Credit

The makeup artist must be credited as the author when their work is published. The client ensures this in third-party contracts. In case of breach, a 100% surcharge on the agreed fee applies.

Limitation of Claims

All contractual claims by the client against the makeup artist expire within one year. Exceptions apply for injury, life, or intentional or grossly negligent breaches.

Use of Materials

The makeup artist may use images, films, or data from the project for self-promotion, including online and in portfolios. The client confirms that the featured model(s) agree(s) to this.

Intellectual Property & Rights Transfer

The makeup artist retains all rights to their work, including portfolios, photos, and data. These materials may not be duplicated or shared without consent and must be returned upon request. The client does not acquire ownership or copyright unless explicitly agreed. The client assigns claims arising from rights transfers to the makeup artist, including related fees. The client may collect these fees but must transfer them to the artist within 7 days. Off-setting or transferring claims without consent is not allowed. Unauthorized use or distribution of the artist’s work triggers a penalty of five times the agreed fee.

Severability Clause

Any amendments must be in writing. If any provision is found invalid, the rest remains effective. German law applies. Place of jurisdiction is the makeup artist’s business location.